Bedeutung Eigenheimzulage
Was bedeutet der Begriff Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage sollte seit 1996 selbstgenutztes Wohneigentum unterstützen, wird aber seit 2006 nicht mehr gewährt und wurde von der großen Koalition abgeschafft. Sie wurde an steuerpflichtige Bürger ausgezahlt, die sich Wohneigentum im Inland, bzw. in der Europäischen Union angeschaffen haben und die Selbstnutzung nachweisen konnten. Außerdem wurden bei der Auszahlung der Eigenheimzulage auch Faktoren, wie die Höhe des Einkommens berücksichtigt.

