Private Schufa Daten können jederzeit kostenfrei eingesehen werden
SCHUFA Holding AG
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Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann der Konsument seine Daten durch die Einholung einer Eigenauskunft überprüfen.
Dies kann empfehlenswert sein, um Überraschungen abzuwenden, denn nicht immer sind alle Schufa-Daten aktuell. Die Eigenauskunft kann in den SCHUFA-Geschäftsstellen kostenlos mündlich erteil werden. Eine schriftliche Eigenauskunft kann gegen Zahlung von 7,80 € auch online eingeholt werden. Die Information über Score-Werte ist ebenso kostenpflichtig. Hierfür wird eine Grundgebühr in Höhe von 3€ und je 1 € pro abgefragten Score-Wert erhoben. Die Score-Wert Abfrage muss jedoch gesondert beauftragt werden.
Falsche Schufa-Einträge berichtigen lassen
Falls Eintragungen nicht stimmen oder generell falsch sind, kann der Verbraucher die Berichtigung, Sperrung oder gar Löschung seiner Schufa-Daten fordern. Von allein unternimmt die SCHUFA nichts. Gleichzeitig kann der Konsument vom SCHUFA-Partner verlangen, dass dieser den Falscheintrag widerruft. Immerhin hat dieser den Eintrag verschuldet und haftet infolgedessen für mögliche Schäden, die daraus entstehen. Führen diese Wege nicht zum Erfolg, kann sich der geprellte Verbraucher zusätzlich mit einer Beschwerde an den SCHUFA-Vertrauensmann unter: gernot.bickel@Schufa.de wenden.
